Stellungnahme Testpflicht an Schulen

Sehr geehrte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse,


wir als Basisdemokratische Partei Deutschland, kurz dieBasis, Kreisverband Amberg-Sulzbach, möchten zu folgendem Thema Stellung beziehen:


Die seit Montag, den 12.04.2021 geltende Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an bayerischen Schulen.
In der vergangenen Woche ist ein rechtsgültiges Urteil (Az. 9 F 148/21 vom 08.04.21) beim Familiengericht Weimar ergangen, aus dem ganz offensichtlich und anhand mehrerer Gutachten (Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Kuhbander und Prof. Dr. med. Ines Kappstein) hervorgeht, dass Anordnungen zu Masken aller Art, Mindestabstand und Schnelltests mit sofortiger Wirkung aufzuheben sind, da sie Kindern und Jugendlichen erheblichen psychischen wie physischen Schaden zufügen.


Vorgestern erging das Urteil (Az. 2 F 192/21 vom 13.04.21) des AG Weilheim. Dieses hatte im Einzelfall gegen die Maskenpflicht an einer Schule entschieden. In der Begründung des Gerichts wurde unter anderem die „Gefährdung des Kindeswohls“ genannt.


Wir als Partei, in dem Fall sind wir auch Eltern und Großeltern, begrüßen diese Urteile in vollem Umfang und fordern die Entscheidungsträger in unseren Landkreisen Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau, sowie in Bund und Ländern auf, die Tatsachenfeststellungen aufgrund der umfangreichen Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und alle nicht evidenzbasierten Maßnahmen umgehend zu beenden, um das Kindeswohl nicht weiter zu gefährden.


Bitte beachten Sie die bemerkenswerte Studie „Teststrategien zur COVID Diagnostik an Schulen“ – erstellt von der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene: https://dgpi.de/wp-content/uploads/2021/02/Stellungnahme- Schnelltests_final_logos_28_02_2021.pdf .


Weiter teilte das Bundesgesundheitsministerium auf die Anfrage zu den Schwankungen der Zahl der Corona-Testungen mit, dass auch nach Eigenem dafürhalten die alleinige Zuhilfenahme des Inzidenzwertes keine ausreichende Grundlage für Grundrechtseinschränkungen darstellt. https://www.berliner-zeitung.de/news/kubicki-ermittlung-der-corona-inzidenzwerte-ist-unserioes- li.123576
Abschließend der Hinweis auf das Deutsche IfSG, §16 und §25, in welchen bzgl. der Tests ausschließlich von „Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ausscheidern“ die Rede ist. Durch eine Testpflicht in den Schulen und möglicherweise zukünftig im Einzelhandel werden alle Menschen generell als „potenzielle Gefährder“ eingestuft, was eindeutig widerlegt wurde.


Für uns als dieBasis stehen dem ganz klar die ersten 10 Artikel unseres Grundgesetzes entgegen.
Mit der Bitte um umgehende Bearbeitung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,


Stefan Rauh & Norbert Peter
Vorsitzende des Kreisverbandes Amberg-Sulzbach Basisdemokratische Partei Deutschland

 

Basisdemokratische Partei DeutschlandKreisverband Amberg-Sulzbach
Stefan Rauh & Norbert Peter

92272 Freudenberg 
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