Offener Brief an MdB Karl

18.4.2021: Offener Brief des Kreisverbandes Amberg-Sulzbach an Herrn MdB Alois Karl 

per Mail: alois.karl@bundestag.de

zur Info an

Herrn Michael Czerny (Amberg) – stadt@amberg.de
Herrn Landrat Reisinger (Amberg-Sulzbach) - landrat@amberg-sulzbach.de
Herrn Landrat Gailler (Neumarkt) - über Büro gottschalk.michael@landkreis-neumarkt.de Neumarkter Tagblatt - tagblatt@mittelbayerische.de
Neumarkter Nachrichten - nn-neumarkt-redaktion@pressenetz.de
Amberger Zeitung: redaz@oberpfalzmedien.de
Sulzbach-Rosenberger Zeitung: redsul@oberpfalzmedien.de

 

Stopp für Regierungs-Pläne

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 13.4.2021, Drucksache 19/ 28444 sieht schwere Grundrechtseinschränkungen und harte Strafen für Bürger vor!

 

Sehr geehrter Herr Karl,

wie wir Ihnen im offenen Brief vom 11.4.2021 geschrieben haben, bahnen sich mit dem Gesetzentwurf tiefgreifende Machtverschiebungen - weg von den Regionen - an. Absolut unverhältnismäßig für die Bürger ist aber, dass damit wichtige Grundrechte weiter eingeschränkt und Zuwiderhandlungen mit harten Strafen geahndet werden:

 

Infektionsschutzgesetz, § 74 - Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet.

 

Laut Gesetzentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/19/284/1928444.pdf) wird das IfSG geändert (§ 73 Absatz 1a) und folgende Punkte zusätzlich unter Strafe gestellt. Wer:

• 11b. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 1 ,
• 11c. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 2
• 11d. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 3 eine dort genannte Einrichtung öffnet,
• 11e. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 4 ein Ladengeschäft oder einen Markt an einer Zusammenkunft teilnimmt, sich außerhalb einer Wohnung aufhält 
• 11f. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 5 eine dort genannte Einrichtung öffnet oder
eine Veranstaltung durchführt,
• 11g. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 6 ,
• 11h. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 7
ein Getränk vor Ort verzehrt,
Seite 1 (von insgesamt 2) Sport ausübt
eine Gaststätte öffnet oder Speisen oder
• 11i. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 8 oder 9 erster Halbsatz eine dort genannte Gesichtsmaske nicht trägt,
• 11j. entgegen § 28b Absatz 1 Nummer 10 ein Übernachtungsangebot zur Verfügung stellt,
• 11k. entgegen § 28b Absatz 3 Satz 2 Präsenzunterricht durchführt“.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, warum allein aufgrund von "Inzidenzwerten" der Staat alle Bürger derart unter Kontrolle halten und sanktionieren will. Die daraus folgenden Schäden für Kinder, Familien, Senioren und Gewerbetreibende sind nicht verhältnismäßig.
Die Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft werden damit systematisch vernichtet.

 

Wir sind mit unserer Meinung übrigens nicht alleine. Inzwischen äußern sich auch gewählte, politisch aktive Personen aus den Reihen der CDU kritisch zu dem Gesetzesvorhaben, wie Sie in dem Interview zwischen dem Wirtschaftsjournalisten Christian Euler und dem Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer nachlesen können: https://reitschuster.de/post/widerstand-aus-der-cdu-an-gesetzesplaenen-unser-foederales- system-wird-ad-absurdum-gefuehrt/

 

Sehr geehrter Herr Karl, wir bitten Sie, dieser Gesetzesänderung nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Peter und Stefan Rauh Co-Vorsitzende

Kreisverband Amberg-Sulzbach mit Neumarkt Basisdemokratische Partei Deutschland

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